Herz­li­che Ein­la­dung zur Jah­res­haupt­ver­samm­lung am 25. Januar 2019, 19.00 Uhr, Evang. Gemein­de­zen­trum, Hüt­ten­berg, Paul-​​Schneider-​​Str. 12

Liebe Kreuz­berg­freunde,

hier­mit laden wir zu unse­rer ordent­li­chen Jah­res­haupt­ver­samm­lung am

Frei­tag, dem 25. Januar 2019, um 19:00 Uhr

in das Evan­ge­li­sche Gemein­de­zen­trum, Hüt­ten­berg, Paul-​​Schneider-​​Straße 12, herz­lich ein.

 

Tages­ord­nung:

  1. Begrü­ßung und Toten­eh­rung
  2. Jah­res­be­richt durch den 1. Vor­sit­zen­den
  3. Bericht des Kas­sen­war­tes für das Jahr 2018
  4. Bericht der Kas­sen­prü­fer
  5. Ent­las­tung des Vor­stan­des
  6. Wahl einer/​s neuen Kassenprüfers/​in
  7. Sat­zungs­än­de­rung – Ein­tra­gung des Ver­eins in das Ver­eins­re­gis­ter
  8. Bil­der­vor­trag über unsere Akti­vi­tä­ten im Jahr 2018
  9. Vor­stel­lun­gen unse­rer Akti­vi­tä­ten im Jahr 2019
  10. Ver­schie­de­nes

Anträge zur Ergän­zung der Tages­ord­nung sind bis spä­tes­tens 12. Januar 2019 schrift­lich beim 1. Vor­sit­zen­den ein­zu­rei­chen.

 

Wesent­li­che Ände­run­gen zur Sat­zung – Tages­ord­nungs­punkt 7:

Durch die viel­fäl­ti­gen, zum Teil auch öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen der Kreuz­berg­freunde, wie  Mai­markt,  Kri­mi­le­sun­gen etc., hat sich die neben der Frage der Ver­si­che­rung der Mit­glie­der auch die Haf­tung der Vor­stands­mit­glie­der gestellt. Den Vor­stands­mit­glie­dern obliegt die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht, d.h. sie müs­sen dafür Sorge tra­gen, dass keine

Per­son zu Scha­den kommt. Bei einem nicht ein­ge­tra­ge­nen Ver­ein sind die Vor­stands­mit­glie­der per­sön­lich haft­bar, d.h. auch mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen unmit­tel­bar mit Über­nahme des Amtes durch die ange­nom­mene Wahl.

Bei Grün­dung in 2000 war die Wahl der Rechts­form als „nicht ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein“ ver­tret­bar, jedoch dem ste­tig ange­wach­se­nen Mit­glie­der­be­stand fol­gend, möchte der Vor­stand das Risiko nicht wei­ter per­sön­lich tra­gen. Es ist daher beab­sich­tigt, den Ver­ein ins Ver­eins­re­gis­ter ein­tra­gen zu las­sen. Die Haf­tung würde sich damit neben einer evtl. Ver­si­che­rungs­leis­tung im Wesent­li­chen auf das Ver­eins­ver­mö­gen beschrän­ken.

Der Ver­eins­name würde durch die Ein­tra­gung ins Ver­eins­re­gis­ter „Hüt­ten­ber­ger Kreuz­berg­freunde  e.V.“ lau­ten.

Neben die­ser Ände­rung möchte der Vor­stand in der Sat­zung die Kün­di­gungs­fris­ten fest­le­gen und den Aus­schluss von Mit­glie­dern genauer defi­nie­ren. Aus gege­be­nem Anlass fand der Vor­stand wich­tig, dass durch eine Ergän­zung in der Sat­zung dar­auf hin­ge­wie­sen wird, dass Mit­glie­der dem Ver­ein in sei­nem Anse­hen nicht scha­den dür­fen und durch den Vor­stand bei Zuwi­der­hand­lung als Mit­glied aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen.

Künf­tige Spen­den sol­len aus steu­er­li­chen Grün­den nur noch an Insti­tu­tio­nen erfol­gen, wel­che eine steu­er­lich anzu­er­ken­nende Spen­den­be­schei­ni­gung aus­stel­len dür­fen.

Zur Sat­zungs­än­de­rung ist der Beschluss der Jah­res­haupt­ver­samm­lung not­wen­dig.

Fra­gen zur Sat­zungs­än­de­rung kön­nen ent­we­der schrift­lich oder münd­lich bis zur ange­ge­be­nen Frist an den 1. Vor­sit­zen­den /​die Schrift­füh­re­rin gerich­tet wer­den.

Nach erfolg­ter Abstim­mung über die Sat­zungs­än­de­run­gen kann jedes Mit­glied auf Anfor­de­rung ein schrift­li­ches Exem­plar erhal­ten. Die neue Sat­zung wird jedoch auch auf unse­rer Home­page ein­zu­se­hen sein, oder zum Down­load zur Ver­fü­gung ste­hen. Mit­glie­der, die ihre E-​​Mail-​​Adresse zur Kom­mu­ni­ka­tion mit uns nut­zen, kön­nen diese auch per E-​​Mail erhal­ten.


Ansprech­part­ner

Andreas Boh­ne­beck (Rad­tou­ren)
Lützellindener-​​Str. 15, 35625 Hüt­ten­berg
Tele­fon: 06403 — 2832
Mobil: 0175 — 5618852
E-​​Mail: a.​bohnebeck@​kreuzbergfreunde.​de
Bei den mit * gekenn­zeich­ne­ten Fel­dern han­delt es sich um Pflicht­an­ga­ben.

Ich bringe fol­gende Per­so­nen mit: