Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung am 25. Januar 2019, 19.00 Uhr, Evang. Gemeindezentrum, Hüttenberg, Paul-Schneider-Str. 12
Liebe Kreuzbergfreunde,
hiermit laden wir zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung am
Freitag, dem 25. Januar 2019, um 19:00 Uhr
in das Evangelische Gemeindezentrum, Hüttenberg, Paul-Schneider-Straße 12, herzlich ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Totenehrung
- Jahresbericht durch den 1. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes für das Jahr 2018
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl einer/s neuen Kassenprüfers/in
- Satzungsänderung – Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
- Bildervortrag über unsere Aktivitäten im Jahr 2018
- Vorstellungen unserer Aktivitäten im Jahr 2019
- Verschiedenes
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind bis spätestens 12. Januar 2019 schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
Wesentliche Änderungen zur Satzung – Tagesordnungspunkt 7:
Durch die vielfältigen, zum Teil auch öffentlichen Veranstaltungen der Kreuzbergfreunde, wie Maimarkt, Krimilesungen etc., hat sich die neben der Frage der Versicherung der Mitglieder auch die Haftung der Vorstandsmitglieder gestellt. Den Vorstandsmitgliedern obliegt die Verkehrssicherungspflicht, d.h. sie müssen dafür Sorge tragen, dass keine
Person zu Schaden kommt. Bei einem nicht eingetragenen Verein sind die Vorstandsmitglieder persönlich haftbar, d.h. auch mit ihrem Privatvermögen unmittelbar mit Übernahme des Amtes durch die angenommene Wahl.
Bei Gründung in 2000 war die Wahl der Rechtsform als „nicht eingetragener Verein“ vertretbar, jedoch dem stetig angewachsenen Mitgliederbestand folgend, möchte der Vorstand das Risiko nicht weiter persönlich tragen. Es ist daher beabsichtigt, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Die Haftung würde sich damit neben einer evtl. Versicherungsleistung im Wesentlichen auf das Vereinsvermögen beschränken.
Der Vereinsname würde durch die Eintragung ins Vereinsregister „Hüttenberger Kreuzbergfreunde e.V.“ lauten.
Neben dieser Änderung möchte der Vorstand in der Satzung die Kündigungsfristen festlegen und den Ausschluss von Mitgliedern genauer definieren. Aus gegebenem Anlass fand der Vorstand wichtig, dass durch eine Ergänzung in der Satzung darauf hingewiesen wird, dass Mitglieder dem Verein in seinem Ansehen nicht schaden dürfen und durch den Vorstand bei Zuwiderhandlung als Mitglied ausgeschlossen werden können.
Künftige Spenden sollen aus steuerlichen Gründen nur noch an Institutionen erfolgen, welche eine steuerlich anzuerkennende Spendenbescheinigung ausstellen dürfen.
Zur Satzungsänderung ist der Beschluss der Jahreshauptversammlung notwendig.
Fragen zur Satzungsänderung können entweder schriftlich oder mündlich bis zur angegebenen Frist an den 1. Vorsitzenden /die Schriftführerin gerichtet werden.
Nach erfolgter Abstimmung über die Satzungsänderungen kann jedes Mitglied auf Anforderung ein schriftliches Exemplar erhalten. Die neue Satzung wird jedoch auch auf unserer Homepage einzusehen sein, oder zum Download zur Verfügung stehen. Mitglieder, die ihre E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit uns nutzen, können diese auch per E-Mail erhalten.
Ansprechpartner
Lützellindener-Str. 15, 35625 Hüttenberg
Telefon: 06403 — 2832
Mobil: 0175 — 5618852
E-Mail: a.bohnebeck@kreuzbergfreunde.de